Menden. Die Gemeindeordnung zwingt die Stadt Menden in ihrer gegenwärtigen Finanzsituation zur Aufstellung eines Haushaltssicherungskonzeptes, das den schnellsten Weg zur Beseitigung der Finanzmisere aufzeigen und verbindlich regeln muss.
Dazu hat das Land NRW ein Arbeitspapier herausgegeben, nach dem insbesondere alle städtischen Leistungsangebote auf Einsparpotentiale hin zu untersuchen sind. Es gibt bisher keinerlei Anhaltspunkte dafür, ab welchem Einsparpotential oder Maßnahmenspektrum die Kommunalaufsicht für Menden die Gesetzesvorschrift als erfüllt ansehen wird.
Aus diesem Grunde handelt es sich bei der Vorgabe des Kämmerers an die Fachbereiche, dem Rat Konsolidierungsvorschläge mit einem Volumen von jährlich mindestens 6 Mio. Euro ab 2014 zur Entscheidung vorzulegen, um keine gesicherte Erkenntnis aus einer durchgängigen Entscheidungspraxis der Kommunalaufsicht, sondern um einen Wert, ab dem er Aussichten für eine Kreditgenehmigung sieht.
Die jüngsten Erfahrungsaustausche mit Kämmerern von Kommunen, die sich in einer vergleichbaren finanziellen Situation wie Menden bewegen, lassen allerdings ein sehr restriktives Vorgehen der Aufsichtsbehörden erwarten. Kreditgenehmigungen wurden dort erst ausgesprochen, nachdem vom Rat erhebliche Einsparpotentiale sowie Gebühren- und Abgabenerhöhungen beschlossen worden waren.
Diese fremden Erfahrungen lassen den Schluss zu, dass es keinen Zeitgewinn bedeutet, der Kommunalaufsicht ein Haushaltssicherungskonzept vorzulegen, das nicht zu einer deutlichen Verringerung des Aufwandes für kommunale Leistungen führt und im Zusammenwirken aller beschlossenen Maßnahmen von den Aufsichtsbehörden auch nicht als schnellster Weg zur Beseitigung der Finanzmisere angesehen wird.
Sie bedeuten aber auch, dass das Ziel der Stadtverwaltung, mit einem beschlossenen Haushalt in die Sommerpause gehen zu können, aufgegeben werden muss. Allein eine ruhige und intensive Auseinandersetzung mit den vorliegenden bzw. neu zu entwickelnden Vorschlägen in Rat und Verwaltung verspricht ein zum Ziel führendes Beratungsergebnis.
Für die anstehenden politischen Entscheidungen und Beratungen in und zwischen den Fraktionen stehen schwierige Abwägungsprozesse an, die durch Zeitdruck eher behindert als gefördert würden. Darüber hinaus sind die zahlreichen Vorschläge aus den Parteien noch mit Fakten und Bewertungen durch die Verwaltung zu hinterlegen, was kurzfristig ebenso wenig abschließend geleistet werden kann wie die Auswertung von mittlerweile genehmigten Haushaltssicherungskonzepten vergleichbarer Gemeinden.
Vor dem Hintergrund dieser Problemlage und der anstehenden Haupturlaubszeit wird der Bürgermeister im Einvernehmen mit dem Stadtkämmerer den Entscheidungsträgern in der Politik den Vorschlag unterbreiten, die endgültige Entscheidung über den Doppelhaushalt, das Haushaltssicherungskonzept und den Stellenplan in einer Sonderratssitzung Mitte September zu treffen.
Quelle: Stadt Menden
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am 27. Jun 2010 und wurde einsortiert unter:
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